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Deckstationen

DeckstationIhr AnsprechpartnerAnschriftTelefon
AbfaltersbachAnna Aigner+43 699 11591377
EbbsThomas JägerFohlenhof Ebbs
Schloßallee 27
6341 Ebbs
+43 664 8418858
HohenemsRuben Reutlinger6845 Hohenems+43 677 63782746
Ötztal-BahnhofMarkus KleinheinzRiedern 7
6430 Ötztal-Bahnhof
+43 664 4121029
KematenFamilie Lang+43 650 2204452
KuchlMatthias LacherWeißenbach 6
5431 Kuchl
+43 664 5584951
LängenfeldFamilie HauseggerEspan 51
6444 Längenfeld
+43 664 5223761
PfundsJulia & Mario MarkEila 317
6542 Pfunds
+43 650 4024250
ReutteFamilie PaulsteinerUnterpinswang 23
6600 Pinswang
+43 699 19263 085
WeerAnneliese KirchmairLende 3
6114 Weer
+43 650 9709690
ZamsManfred HueberPfarrgasse 6
6511 Zams
+43 650 4169167

Folgende Punkte müssen ausnahmslos eingehalten werden:

  • Die Deckperiode beginnt ausnahmslos am 01. März und endet mit 30. Juni jeden Jahres.
  • Gedeckt werden dürfen: reingezogene Haflingerstuten, die mindestens drei Jahre (im Kalenderjahr der Bedeckung das 3. Lebensjahr vollenden) oder älter sind, den Mindestanforderungen des Zuchtprogrammes entsprechen (goldene Hülle Pferdepass Grundbuch I), beim HPT registriert sind und der Besitzer Mitglied eines Vereines ist, der dem HPT angeschlossen ist. Ist das Pferd nicht beim HPT registriert oder der Besitzer kein Mitglied eines Tiroler Vereines, bedarf es einer schriftlichen Deckerlaubnis des Verbandes.
  • Alle Stuten, die gedeckt werden, müssen im Vorfeld der Anpaarung auf „Inzucht bis zur 3. Generation“ geprüft werden. Bei Unklarheiten bzw. Unsicherheit bietet das Verbandsbüro in Ebbs jederzeit gerne Hilfestellung an.
  • Dreijährige Stuten dürfen gedeckt werden bevor sie auf der Stutbuchaufnahme vorgestellt worden sind, wenn sie einen Pferdepass Grundbuch I (goldene Hülle) besitzen.
  • Nicht gedeckt werden dürfen vierjährige oder ältere Stuten die noch nicht bei einer Stutbuchaufnahme vorgestellt wurden (auch nicht wenn sie einen Pferdepass Grundbuch I besitzen).
  • Nicht gedeckt werden dürfen Haflingerstuten die nicht den Mindestanforderungen des Zuchtprogrammes entsprechen (rote Hülle Pferdepass Grundbuch).
  • Alle Stuten die älter als vier Jahre sind und kein Fohlen bei Fuß haben, müssen eine „CERVIX – Tupferprobe“, die nicht älter als 28 Tage ist, vor der Bedeckung vorlegen.
  • Alle ausländischen Stuten die belegt werden, müssen eine schriftliche Deckerlaubnis der Verbandsleitung und eine „CERVIX – Tupferprobe“, nicht älter als 28 Tage, vor der Bedeckung vorlegen.
  • Wechselsprünge sind ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Verbandes zugelassen. Bei Erteilung einer solchen Genehmigung wird die gesamte Deckgebühr ein zweites Mal eingehoben und es muss auch ein eigener Deckschein ausgestellt werden, mit dem Vermerk „Wechselsprung“ und Angabe des ersten Hengstes.

ACHTUNG:

  • Vom Hengsthalter werden keine Deckgebühren mehr eingehoben, es ist lediglich notwendig das Formular „Abrechnung Decktaxe“ ausgefüllt und unterzeichnet vom Besitzer der gedeckten Stute an das Verbandsbüro zu übermitteln. Die komplette Abrechnung der Deckgebühr wird vom HPT verrechnet und vorzugsweise mit Abbuchungsauftrag eingehoben.

Deckgebühren

ZüchterGebühr
Mitglieder HPTEUR 275,--
Ausländische Mitglieder HPTEUR 500,--
Nichtmitglieder HPT EUR 750,--